Wann muss man eine Reiserücktrittsversicherung melden?

Zuletzt aktualisiert am 30. Dezember 2025

In der Reiserücktrittsversicherung gilt in allen Tarifen eine Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt.

Wann muss ich meinen Reiserücktritt melden?

Im Stornofall sollten der Reiseveranstalter und die Versicherung immer sofort informiert werden. Je früher eine Reise abgesagt wird, umso geringer sind die Stornokosten. Der Reiseveranstalter stellt eine Stornorechnung aus, auf deren Grundlage der Reiseversicherer die Ausgaben erstattet.

Bei welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
  • Unerwartete schwere Erkrankung.
  • Todesfall in der Familie.
  • Schwerer Unfall.
  • Schwangerschaft.
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit.

Wie lange vor Reiseantritt muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen.

Welche Krankheiten zählen als Reiserücktrittsgründe für die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittsversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.

Reise stornieren, wer zahlt die Kosten? | Reiserücktritt versichern | Reiserücktrittsversicherung 💡

In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht? In manchen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Reiserücktrittsversicherung ausgeschlossen. Die Reiserücktrittsversicherung akzeptiert nur Gründe, die unvorhersehbar waren. Das heißt, wer plötzlich krank wird, kann mit einer Kostenübernahme rechnen.

Welche Gründe werden für einen Reiserücktritt anerkannt?

Reiserücktritt: Diese Gründe werden anerkannt
  • Schwere Erkrankung/Unfallverletzung.
  • Todesfall in der Familie.
  • Impfunverträglichkeit und starke Impfreaktion.
  • Schwangerschaft.
  • Bruch von Prothesen/Lockerungen implantierter Gelenke.
  • Empfang bzw. Spende von Organen bzw. Gewebe.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

„Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben. “

Wie viel kostet eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherung Das Wichtigste zusammengefasst

Eine Einmalpolice können Sie bereits ab 4,00 Euro abschließen, Tarife im Jahresschutz gibt es ab 24,00 Euro jährlich.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Reiserücktrittsversicherung?

Versicherungsnachweis. Nachweis für Ihren Rücktrittsgrund (zum Beispiel Sterbeurkunde bei Todesfall, ärztliches Attest bei Krankheit, Bescheinigung vom Arbeitgeber und so weiter) Stornokostenrechnung und Nachweis über Beträge, die Sie schon gezahlt haben.

Was muss im Attest für eine Reiserücktrittsversicherung stehen?

Ärztliches Attest: Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre Ärztin um ein Attest. Das Attest muss die Diagnose nennen und Angaben zur Dauer der Erkrankung machen. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Versicherungsfall bestehen.

Kann ich meine Reise bei Krankheit stornieren?

Es ist sinnvoll das ärztliche Attest vorzulegen, um eine günstige Kulanz-Regel zu erhalten. Ein Attest verlangt auch eine Reise-Rücktrittsversicherung, um die Stornokosten zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist. Chronisch Kranke haben deshalb selten eine Chance auf Erstattung.

Wie viel Geld kriegt man bei einer Reiserücktrittsversicherung zurück?

Die Kosten der Stornierung können vom Versicherer zu 100 Prozent erstattet werden, wenn die Übernahme des maximalen Reisepreises mit der Versicherung vereinbart wurde. Die Stornierungskosten liegen je nach Zeitpunkt der Stornierung oftmals zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises.

Wie vorgehen bei Reiserücktrittsversicherung?

Wenn ihr über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt, müsst ihr diese ebenfalls zeitnah über eure Absage informieren und kontaktieren. Hier ist die Angabe des Grundes zwingend, um euer Geld zu erhalten. Auch ist ein entsprechender Nachweis wie ein ärztliches Attest notwendig, das euren angegebenen Grund bestätigt.

Was tun bei Krankheit vor Reiseantritt?

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit zurücktreten. Voraussetzung ist eine Mitteilung an den Reiseveranstalter (am besten schriftlich). Wahlweise können Sie sich auch an das Reisebüro wenden. Denken Sie aber daran, dass Ihre Erklärung des Rücktritts dem Reiseveranstalter zugehen muss!

Wie nutze ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung enthält Bedingungen zu mitversicherten Personen und Risikopersonen.
  1. Speichern Sie beim Buchen der Reise alle notwendigen Formulare ab.
  2. Schließen Sie die Versicherung bis zu dreißig Tage vor der Reise ab.
  3. Teile Sie die Stornierung der Reise umgehend der Versicherung mit.

Bei welchen Krankheiten greift die Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherung Urteile zu Vorerkrankungen
  • Depressionen.
  • Durchfallerkrankung.
  • Krebserkrankung.
  • Medikamentenabhängigkeit.
  • Operation.
  • Panikattacken.
  • Prostatakarzinom.
  • Wirbelsäulenerkrankung.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Reiserücktrittsversicherung?

Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt bei Reiserücktritt 20%. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also von dem Betrag, den du im Schadenfall von uns bekommst.

Wie lange vor Urlaub muss man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Sie können die Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung - Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage - können Sie die Reiserücktrittsversicherung auch 3 Tage nach der Buchung noch abschließen.

Bei welchen Gründen greift eine Reiserücktrittsversicherung?

In der Reiserücktrittsversicherung sind Risikopersonen Personen, deren unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Tod dazu führen können, dass die gebuchte Reise storniert oder abgebrochen werden muss. Zu den Risikopersonen zählen nahe Angehörige wie Eltern, Kinder und Partner sowie Personen im selben Haushalt.

Ist Erkältung Grund für Reiserücktritt?

Eine leichte Durchfallerkrankung, Kopfschmerzen oder eine Erkältung sind kein Fall für einen Reiserücktritt. Ist allerdings für den Betroffenen die Reise wegen eines schweren Infekts nicht mehr zumutbar, muss die Reiserücktrittsversicherung dafür einstehen.

Wann muss man sich über die Reiserücktrittsversicherung informieren?

In der Reiserücktrittsversicherung gilt in allen Tarifen eine Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt. Buchen Sie Ihre Reise last minute (Reisebuchung und Reiseantritt < 14 Tage Differenz), haben Sie sogar die Möglichkeit, bis 3 Tage nach Buchung abzuschließen.

Wie kann ich meine Reise wegen Krankheit stornieren?

unter der oben genannten Buchungsnummer habe/n ich/wir bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Leider kann ich diese Reise wegen einer schweren Erkrankung nicht antreten. Ein ärztliches Attest finden Sie anbei. Hiermit storniere ich daher den Reisevertrag.

Welche Reiserücktrittsversicherung ist die beste?

Mal in Folge ist die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung TESTSIEGER bei den Jahresverträgen und erhält als einzige die Bestnote "SEHR GUT (1,2)". Zum 2. Mal in Folge TESTSIEGER ist auch die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung bei den Einmalverträgen mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)".

Welche Gründe führten zu einem Reiserücktritt?

Diese Gründe sind in der Regel versichert:
  • unerwartete schwere Erkrankung.
  • schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft/Schwangerschaftskomplikationen.
  • Todesfall in der Familie.
  • unerwartete Kündigung.
  • Impfunverträglichkeit.