Wie hoch ist die Pauschale Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen?

Zuletzt aktualisiert am 7. Februar 2026

14 Euro für 8–24 Stunden bzw. An- und Abreisetage. 28 Euro für volle 24 Stunden Abwesenheit.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei einer Dienstreise über 8 Stunden?

Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Wie hoch sind die Verpflegungskostenpauschalen für Dienstreisen?

Die Verpflegungskostenpauschalen sind schon seit längerem nicht erhöht worden. Es gelten folgende Sätze: Bei einer mehr als achtstündigen Abwesenheit und für den Tag der An- und Abreise beträgt die Pauschale 14 Euro. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden können für jeden Tag 28 Euro erstattet werden.

Wann 14 € Verpflegungsmehraufwand?

Eine Pauschale von 14 Euro ist auch zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit an zwei Kalendertagen über Nacht ausübt, dabei nicht übernachtet und dadurch ebenfalls insgesamt mehr als 8 Stunden von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale bei Dienstreisen?

Grundlage für den Ansatz der Kilometerpauschale bei Dienstreisen ist das Einkommensteuergesetz. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschale wird dort auf das Bundesreisekostengesetz verwiesen. Aktuell beträgt sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten mit dem privaten Pkw.

Steuertipp: Fahrtkosten & Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit 2023

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen abgerechnet?

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand abgerechnet? Die Berechnung erfolgt nach dem folgenden Schema: Wenn der Reisende mehr als 8 Stunden am Tag auf Dienstreise ist, erhält dieser ab 2024 15 Euro am Tag (bis 2023 14 Euro). Für den Tag der An- oder Abreise werden pauschal jeweils 15 Euro veranschlagt (bis 2023 14 Euro).

Wie hoch ist die Dienstreisepauschale in der Steuererklärung?

Die aktuellen Pauschalen sind innerhalb Deutschlands: 28 Euro für jeden Tag, an dem Du mindestens 24 Stunden von Deiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist und. 14 Euro, wenn Du keinen kompletten Tag, aber länger als acht Stunden unterwegs bist.

Wie hoch ist das Verpflegungsgeld für Dienstreisen?

Wenn der Arbeitgeber die Mahlzeiten während einer Dienstreise stellt, wird die Verpflegungspauschale wie folgt gekürzt: 20 Prozent für ein Frühstück (5,60 Euro bei Inlandsreise) 40 Prozent für ein Mittag- oder Abendessen (11,20 Euro bei Inlandsreise)

Welche Änderungen gibt es im Verpflegungsmehraufwand 2025 für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands?

Die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bleiben somit auch 2025 unverändert: „Kleine“ Verpflegungspauschale (Halbtagespauschale): Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen erhält der Mitarbeiter 14 Euro.

Wie hoch sind die Spesen ab 14 Stunden Abwesenheit?

Wie hoch ist die Spesenpauschale für den Verpflegungsmehraufwand? Die kleine Pauschale für eine Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden beträgt seit 2020 14 Euro. Für volle 24 Stunden Abwesenheit gibt es die große Pauschale in Höhe von 28 Euro.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand für Mittagessen bei Dienstreisen?

Erhalten Dienstreisende Ihres Amtes wegen unentgeltlich Verpflegung, werden von dem zustehenden Tagegeld für die entsprechenden Mahlzeiten folgende Beträge einbehalten: Frühstück: 5,60 Euro (20 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag) Mittagessen: 11,20 Euro (40 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag)

Wie hoch ist das Abwesenheitsgeld bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden?

Tage- und Abwesenheitsgeld

7005 VV RVG bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden 30 € (bis 31.12.2020: 25,00 €), von vier bis acht Stunden 50,00 € (bis 30.12.2020: 40,00 €) und bei mehr als acht Stunden 80,00 € (bis 31.12.2020: 70,00 €).

Was ist der Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand (kurz VMA) ist eine Verpflegungspauschale, die immer dann in Kraft tritt, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber länger als 8 Stunden von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsort entfernt beruflich tätig sind. Verpflegungsmehraufwand umfasst alle Ausgaben für Essen und Trinken.

Wie viel Verpflegungskosten pro Tag?

Das nennt sich Verpflegungsmehraufwand. Dafür gibt es innerhalb Deutschland eine einheitliche Verpflegungspauschale von 14 Euro. Bist Du länger als einen Tag unterwegs, sind es sogar 28 Euro. Im Ausland gelten andere Werte.

Wie berechnet man den Verpflegungsmehraufwand bei Reisen?

Dauert die geschäftliche Reise acht bis 24 Stunden, liegt die Pauschale bei 14,- EUR täglich. Bei Reisen, die länger als 24 Stunden dauern, sind es sogar 28,- EUR für jeden vollen Tag. Hierbei gilt: Tag der An- und Abreise werden stets mit 14,- EUR berechnet.

Wie kann ich den Verpflegungsmehraufwand berechnen?

Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand berechnen?
  • Abwesenheit < 8 Stunden: 0 Euro.
  • Abwesenheit 8 bis 24 Stunden: 14 Euro pro Tag.
  • Abwesenheit > 24 Stunden: 28 Euro pro Tag.
  • An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen: 14 Euro pro Tag.

Wie wirken sich Dienstreisen auf die Steuererklärung aus?

Dienstreisen fallen für dich unter Werbungskosten in deiner Steuererklärung. Diese gehören zu den sogenannten Reisekosten, die bei beruflichen Auswärtstätigkeiten entstehen. Es zählen zum Beispiel auch Reisekosten für Bildungsurlaub oder Vorstellungsgespräche hier zu.

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale pro Tag für Dienstreisen?

28 Euro können als Tagespauschale in Deutschland angesetzt werden, wenn der Aufenthalt 24 Stunden übersteigt. Ist bei einer Hotelübernachtung etwa ein Frühstück inkludiert oder ein Geschäftspartner lädt den Mitarbeiter abends zum Essen ein, wird der Tagessatz anteilig gekürzt.

Wie kann ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen?

Key Facts. Pauschaler Anspruch ohne Nachweise: Der Verpflegungsmehraufwand entsteht, wenn Arbeitnehmende beruflich länger als acht Stunden unterwegs sind. Er wird als Pauschale gewährt – Restaurantrechnungen oder Quittungen müssen nicht vorgelegt werden, allerdings gibt es eine Belegvorhaltepflicht.

Wie hoch ist der Verpflegungssatz für Dienstreisen?

Für Dienstreisen mit einer Dauer von weniger als 24 aber mehr als 8 Stunden müssen 14 Euro in der Reisekostenabrechnung vermerkt werden. Bei einer Mindestdauer von 24 Stunden können für jeden ganzen Tag 28 Euro abgerechnet werden sowie für An- und Abreisetag jeweils 14 Euro.

Wie hoch ist der Pauschalbetrag bei Dienstreisen?

Wie hoch der Betrag ist, hängt von der Länge der Wegstrecke ab: Für die ersten 50 Kilometer: 0,50 Euro pro Kilometer. Für die nächsten 250 Kilometer: 0,20 Euro pro Kilometer. Für jeden weiteren Kilometer: 0,10 Euro pro Kilometer.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit?

Wer mehr als 8 Stunden beruflich unterwegs ist, hat Anspruch auf die Verpflegungspauschale: Kleine Pauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden stehen Ihnen 14 Euro zu. Große Pauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden erhalten Sie 28 Euro.

Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Dienstreisende?

Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20,00 Euro, wenn keine oder geringere Kosten als 20,00 Euro entstanden sind. Bei Übernachtungen in einer eigenen Wohnung ( z.B. Familienwohnung, aber auch Zweit- oder Ferienwohnung) besteht kein Anspruch auf Übernachtungsgeld.

Kann ich Verpflegungsmehraufwand nach 3 Monaten pauschal versteuern?

Wer ununterbrochen länger tätig ist, bekommt nach den drei Monaten kein Geld beziehungsweise keine Steuervergünstigung mehr. Eine Ausnahme ist die Unterbrechung der Arbeit an dieser Tätigkeitsstätte, wobei eine mindestens vierwöchige Abwesenheit aus Urlaubs-, Krankheits- oder anderen Gründen ausreicht.