Zuletzt aktualisiert am 17. Januar 2026
Die Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmern Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Woher weiß ich, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin?
Wenn im laufendem Jahr dein Umsatz über 22.000 bzw. 25.000 € steigt, bist du im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Dann bist du selbst in der Pflicht, entsprechend zu handeln. Das Finanzamt muss dich nicht explizit darauf hinweisen.
Wann bin ich von der Umsatzsteuer befreit?
Kurz und kompakt. Die Kleinunternehmerregelung erlaubt eine Steuerbefreiung bei Bruttoumsätzen unter 22.000 Euro im Vorjahr und max. 50.000 Euro im laufenden Jahr. Ein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung ist möglich, gilt dann aber für fünf Jahre.
Wer ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Wer also selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Umsatzsteuer berechnen. Eine Ausnahme ergibt sich aus § 19 UStG: Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige mit einem Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro.
Wann bin ich von Ust befreit?
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in bzw. Neue:r Selbständige:r in einem Kalenderjahr die Kleinunternehmer:innengrenze (55.000 Euro) um nicht mehr als 10 % überschreiten, d.h. Sie im Jahr weniger als 60.500 Euro an Umsätzen erzielen, bleiben im betreffenden Jahr alle Umsätze umsatzsteuerfrei.
KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ab 2025 | Alles was du als KLEINUNTERNEHMER jetzt wissen solltest
Wie kann man sich von Umsatzsteuer befreien?
Wenn du als Unternehmer oder Freiberufler im laufenden Jahr nicht mehr als 25.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz machst, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dich dadurch ebenfalls von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Welche Beispiele gibt es für echte Umsatzsteuerbefreiung?
- Umsätze aus Ausfuhrlieferungen.
- Umsätze der Seeschifffahrt und Luftfahrt.
- Goldlieferungen an Zentralbanken.
Bin ich als Privatperson von der Umsatzsteuer befreit?
Kleinunternehmer können sich gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn ihr Umsatz unterhalb der festgelegten Schwelle bleibt. Privatverkäufe, beispielsweise auf Flohmärkten, sind in der Regel umsatzsteuerbefreit, solange keine gewerbliche Gewinnabsicht vorliegt.
Warum Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung?
1. Sinn und Zweck des Verzichts. Durch den Verzicht auf eine Steuerbefreiung i.S.d. § 4 UStG kann der Unternehmer, dessen Leistung dadurch stpfl. wird, den sonst unzulässigen → Vorsteuerabzug vornehmen und ihn damit kosten- und preismäßig neutralisieren.
Ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit?
In der Regel müssen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und auch keine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.
Wann entfällt die Umsatzsteuer?
100.000 € Gesamtumsatz im laufenden Jahr
Unternehmen, die im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz erzielt haben, dürfen die Kleinunternehmerregelung nutzen, und. im laufenden Jahr können sie bis zu 100.000 € Umsatz machen, ohne automatisch umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Wer kann Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen?
Vor allem Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Hierfür müssen Sie die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllen: Im aktuellen Jahr darf Ihr Umsatz höchstens 22.000 Euro betragen, im nächsten Jahr darf er die Marke von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Welche Tätigkeiten sind umsatzsteuerbefreit?
- Medizinische oder gesundheitliche Leistungen. ...
- Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sowie deren Vermittlung. ...
- Künstlerische Darbietungen. ...
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken. ...
- Gewinne aus Glücksspielen. ...
- Bildungsleistungen.
Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?
Die Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmern
Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Wie beantrage ich die Umsatzsteuerbefreiung?
Bestimmte Umsätze sind steuerfrei. Die Bezirksregierung als zuständige Behörde stellt hierfür entsprechende Bescheinigungen aus, die zur Vorbereitung einer Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt dienen.
Woher weiß ich, ob ich Kleinunternehmer bin?
Umsatzgrenze bei Existenzgründern
Hast du im Jahr 2024 deine Selbstständigkeit begonnen, bist du Kleinunternehmer, wenn dein geschätzter und voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr die 22.000-Euro-Grenze nicht übersteigt.
Welche Branchen sind von der Umsatzsteuer befreit?
Befreit sind z.B. die Seeschifffahrt und die Luftfahrt, alle möglichen Finanzdienstleistungen und der Grundstückshandel, Rennwetten und Lotterien, Versicherungsleistungen einschließlich der gesetzlichen Sozialversicherung, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie weitere Leistungen der allgemeinen Wohlfahrtspflege, ...
Warum Umsatzsteuerbefreiung?
➜ Die Umsatzsteuerbefreiung dient vornehmlich der Vermeidung von Doppelbesteuerungen (zum Beispiel aufgrund der Verpflichtung zur Zahlung von Grunderwerbsteuer, Versicherungssteuer, Lotteriesteuer) oder hat soziale und kulturelle Gründe (ärztliche Behandlungskosten, Vermietung von Wohnraum).
Wer bezahlt keine Umsatzsteuer?
So beantragen Sie die Umsatzsteuerbefreiung
Melden Sie Ihr Unternehmen an, müssen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ihren voraussichtlichen Umsatz angeben. Überschreitet dieser nicht die Umsatzgrenzen von 25.000 €, haben Sie automatisch den Kleinunternehmerstatus und sind damit umsatzsteuerbefreit.
Wer ist von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit?
Kleinunternehmer und Kleinstunternehmer (idR eine Person, die das jeweilige Unternehmen führt) sind Unternehmer, die unter eine bestimmte Umsatzgrenze pro Jahr fallen (siehe Kleinunternehmerregelung). Sie gehören zur Gruppe der unecht umsatzsteuerbefreiten Berufe. Diese Unternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit.
Welche Einnahmen sind umsatzsteuerfrei?
Nicht umsatzsteuerbar sind beispielsweise Auslandsumsätze, Einnahmen als Schadensersatz, aus Versicherungsleistungen, Entschädigungen, erhaltene Mahngebühren und Verzugszinsen, öffentliche Zuschüsse wie Forstbeihilfen, Zuschüsse zur Flurbereinigung oder sonstige Subventionen.
Bin ich als Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit?
Freiberufler und Steuern: die Umsatzsteuer
Sofern Ihre Umsätze unter 22.000 Euro pro Jahr bleiben, können Sie die Kleinunternehmerreglung gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) wählen. Dann weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und sind auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Welche Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit?
Um als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen sich als Unternehmer selbstständig melden. Im vergangenen Kalenderjahr dürfen Ihre Umsätze einen Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten.
Was bedeutet die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG?
Umsätze, die der echten Steuerbefreiung nach § 4 UStG unterliegen, sind für den Vorsteuerabzug zulässig. Dies bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen selbst keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, aber dennoch die auf Eingangsleistungen gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten.
Wie schreibe ich eine Rechnung, die keine Mehrwertsteuer enthält?
Wenn du Kleinunternehmer bist, kannst du Sätze, wie zum Beispiel „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.” oder „Der Rechnungsbetrag enthält laut § 19 UStG (Abs. 1) keine Umsatzsteuer.” einfügen. Es gibt keine fixe Formulierung zur Kleinunternehmer Regelung.