Zuletzt aktualisiert am 12. Februar 2026
Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.
Wie gebe ich am besten eine Kündigung ab?
Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat holen. Grundsätzlich gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss unterschrieben sein. Eine Angabe von Gründen ist nicht verpflichtend. In jedem Fall sollte im Kündigungsschreiben stehen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen.
Wie schickt man eine Kündigung ab?
Es empfiehlt sich für eine Kündigung, ein Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf zu verwenden. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen Beleg, auf dem der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren muss. Dadurch wird der Zugang der Kündigung nachgewiesen.
Wie muss man seine Kündigung abgeben?
Deine Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail oder ein mündliches Gespräch reichen rechtlich nicht aus. Wichtig ist, dass du das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreibst und es deiner Führungskraft oder der Personalabteilung rechtzeitig zustellst, am besten persönlich oder per Einschreiben.
Wie versende ich am besten eine Kündigung?
Wie verschickt man am besten eine Kündigung? Nach geltendem deutschen Arbeitsrecht muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags zwingend in Schriftform und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen, um wirksam zu sein. Die beste Möglichkeit, eine Kündigung zu verschicken, ist daher per Einwurf-Einschreiben mit Rückschein.
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Wie übergebe ich meine Kündigung?
Am einfachsten ist es, die Kündigung persönlich zu übergeben. Empfänger kann der Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Pförtner oder die Empfangsdame sein - wer immer zur Annahme von Post beauftragt ist. Aus Beweisgründen ist es vorteilhaft, den Empfang der Kündigungsschrift bestätigen zu lassen.
Wo Kündigung abgeben Chef oder Personalabteilung?
Die Kündigung geht an Deinen Chef, also Deinen direkten Vorgesetzten. Alternativ an eine Vertretung. Falls es bei Dir eine Personalabteilung gibt, kannst Du die Kündigung (oder zumindest eine zweite Version der Kündigung) auch an den Leiter der Personalabteilung geben. Damit sicherst Du Dich zusätzlich ab.
Wie formuliere ich eine Kündigung richtig?
- vollständige Adresse des Arbeitgebers.
- aktuelle Datum.
- eindeutige Erklärung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Was muss ich beachten, wenn ich selbst kündige?
- Beachten Sie die Kündigungsfrist. ...
- Begründen Sie Ihre Kündigung. ...
- Sichern Sie sich ein gutes Arbeitszeugnis. ...
- Melden Sie sich rechtzeitig beim Arbeitsamt. ...
- Nehmen Sie eine bewusste Auszeit. ...
- Bilden Sie sich weiter. ...
- Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung.
Wie sage ich, dass ich kündige?
Ihre Kündigung müssen Sie immer schriftlich übergeben oder per Post übersenden (Einschreiben!) Es reicht weder eine mündliche Kündigung, noch eine Kündigung per SMS, E-Mail oder Fax.
Wie kündigt man zum 1. oder 31.?
Üblicherweise erfolgen Kündigungen zum Monatsende. In Ihre Kündigung schreiben Sie also den letzten Tag des Monats, zu dem Sie kündigen wollen. Als Beispiel: Wenn Sie zum Ende des Monats Dezember kündigen wollen, schreiben Sie „zum 31. Dezember“.
Soll man eine Kündigung persönlich abgeben?
Werden Kündigungen beispielsweise mündlich oder am Telefon ausgesprochen, sind diese nicht wirksam. Ebenso sind Kündigung per Fax, E-Mail oder per Messenger-Dienste wie WhatsApp unwirksam. Eine wirksame Kündigung muss entweder persönlich übergeben werden oder per Brief zugehen.
Wie kündigt man richtig Datum?
In der Kündigung muss stehen, zu welchem Tag Du kündigst. Das ist der Tag, ab dem Dein Arbeitsverhältnis vorbei ist. Am sichersten ist es, wenn Du schreibst, dass Du “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” kündigst. So hast Du kein Risiko, dass Du die Kündigungsfrist möglicherweise falsch berechnet hast.
Wann gibt man am besten die Kündigung ab?
Fühlst du dich schon in den ersten Tagen im neuen Job überhaupt nicht wohl, ist auch hier eine Kündigung das Beste. In der Probezeit liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei zwei Wochen – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.
Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich selber kündige?
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt stets die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen bzw. eine eventuelle längere vertragliche Frist. Während der bis zu sechsmonatigen Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn, es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart.
Was sollte ich meinem Arbeitnehmer bei der Kündigung übergeben?
Wenn Sie mögen, sagen Sie, dass Sie es bedauern, den Arbeitnehmer entlassen zu müssen, aber rechtfertigen Sie sich nicht. Sagen Sie klar und deutlich, dass und zu welchem Termin Sie das Arbeitsverhältnis kündigen. Sie können auch von Entlassung oder Trennung sprechen, es muss nur unmissverständlich sein.
Wie kann ich meine Kündigung richtig abgeben?
Am besten gibst du das Schreiben persönlich, per Einschreiben oder in der Personalabteilung ab. So kannst du sichergehen, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Unsere Empfehlung: Zögere es nicht zu lange hinaus und gib deine Kündigung nicht erst am letzten Tag der Frist ab.
Ist es empfehlenswert, im Kündigungsschreiben zu duzen?
Sieze ich den Gekündigten, auch wenn man sich im Berufsalltag duzt? Auch wenn sich ansonsten geduzt wird: In der Kündigung sollte immer das »Sie« verwendet werden. Richter weist aus einem bestimmten Grund darauf hin: »Schließlich ist das ein rechtliches Dokument.
Wie kündigt man einem Mitarbeiter höflich?
Übermitteln Sie die Nachricht im Kündigungsgespräch direkt und menschlich . Verwenden Sie eine klare, eindeutige Sprache, um Missverständnisse zu vermeiden. Erläutern Sie die Gründe sachlich und verweisen Sie auf Richtlinienverstöße oder Leistungsdefizite. Hören Sie sich die Reaktion des Mitarbeiters an, lassen Sie sich aber nicht in eine Debatte verwickeln.
Wie muss eine Kündigung übergeben werden?
Persönliche Übergabe
Wird der Arbeitnehmer persönlich angetroffen, sollte sich der „Überbringer” den Erhalt der Kündigung mit einer Unterschrift quittieren lassen. Wird die Unterschrift verweigert, so ist dies unter Angabe von Datum, Ort und Uhrzeit zu dokumentieren.
Soll ich meine Kündigung vorher ankündigen?
Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt im Berufsleben, der wohlüberlegt sein sollte. Ob Sie die Kündigung ankündigen sollten oder nicht, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wichtig ist, sich gut vorzubereiten, die richtigen Fristen und Formalitäten einzuhalten und den Prozess professionell zu gestalten.
Wem muss ich meine Kündigung persönlich übergeben?
Die Kündigung können Sie bei Ihrem Vorgesetzten, in der Personalabteilung oder am Empfang einreichen, wenn dieser zur Annahme von Post berechtigt ist. Am sichersten ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich abgeben und sich den Erhalt bestätigen lassen.
Wie kündige ich höflich?
Reichen Sie ein kurzes, höfliches und professionelles Kündigungsschreiben ein, in dem Sie Ihre Absicht bestätigen, nach dem Gespräch zu kündigen . Da es sich um ein formelles Schreiben handelt, geben Sie bitte Datum und Uhrzeit Ihres Gesprächs mit Ihrem Vorgesetzten, die Position, von der Sie zurücktreten, und das Datum Ihres letzten Arbeitstages an. Fügen Sie gegebenenfalls einen Satz hinzu, in dem Sie Ihre Gründe erneut darlegen.
Wie teile ich meinem Chef die Kündigung mit?
- Ihr Chef sollte als erstes von der Kündigung erfahren. Die Kündigung des Arbeitsvertrags muss zwar immer schriftlich erfolgen, dennoch sollten Sie Ihrem direkten Vorgesetzten den Jobwechsel nicht über den Postweg mitteilen. ...
- Bleiben Sie respektvoll und ehrlich. ...
- Verraten Sie nicht zu viel.
Bin ich verpflichtet, nach Kündigung zu arbeiten?
Sie sind verpflichtet, während der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten, es sei denn, Sie sind ausdrücklich von der Arbeitspflicht befreit (sog. „Freistellung“). Wenn Sie ohne Freistellung oder ohne triftigen Grund (wie Krankheit) nicht zur Arbeit erscheinen, kann das als „Arbeitsverweigerung“ gewertet werden.