Wer zahlt den Schäden in einer Ferienwohnung?

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2025

Das Wichtigste in Kürze Als Mieter haften Sie grundsätzlich unbegrenzt für Schäden in Ferienwohnungen – und müssen in voller Höhe für die Kosten aufkommen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite.

Wer hat die Beweislast für Schäden in einer Ferienwohnung?

Beweislast bei Schäden in der Ferienwohnung

Laut einem BGH-Urteil (Az. XII ZR 130/09, 2010) trägt der Vermieter die Beweislast, wenn er einen Schadensersatz vom Mieter verlangt. Der Mieter muss hingegen nachweisen, dass der Schaden bereits bei der Anmietung vorhanden war oder durch normale Nutzung entstanden ist.

Bei welchen Schäden haftet der Mieter?

Für welche Schäden muss der Mieter zahlen? Der:die Mieter:in haftet für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit, etwa Kratzer im Boden durch Möbel oder Wasserschäden durch defekte Waschmaschinen. Bei Versicherungsschutz springt die Haftpflicht ein – sonst trägt der:die Mieter:in die Kosten selbst.

Ist man in einer Ferienwohnung versichert?

Ein Ferienhaus benötigt wie alle Wohngebäude einen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Auch der Hausrat in Ferienhaus und Ferienwohnung sollte mit einer Hausratversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser, Sturm/Hagel- und Einbruchdiebstahlschäden abgesichert sein.

Wer haftet für Schäden an gemieteten Sachen?

Ob Sie einen Gegenstand geliehen, gemietet oder geleast haben, ist für die Versicherung unerheblich. Wichtig ist nur, dass die Leistung ausdrücklich im Tarif enthalten ist. Für Schäden an geliehenen Fahrzeugen ist nicht die private Haftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung des Halters oder der Halterin zuständig.

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Welche Schäden muss ich als Mieter bezahlen?

Alles, was über die gewöhnliche Abnutzung hinausreicht, muss vom Mieter bezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die durch einen nachteiligen Gebrauch oder mutwillig entstanden sind. Dazu gehören etwa Wasserschäden am Parkett durch ein zu feuchtes Putzen oder Risse im Fliesenboden.

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Als Mieterin oder Mieter haften Sie für Schäden, die Sie selbst, Ihre Mitbewohner, Angestellte, Gäste, Hund und Katze oder andere Tiere verursachen. Schäden, die durch normale Abnützung entstehen, muss der Vermieter übernehmen - sie sind mit der Leistung des Mietzinses abgegolten.

Wer haftet bei Schäden im Ferienhaus?

Als Mieter haften Sie grundsätzlich unbegrenzt für Schäden in Ferienwohnungen – und müssen in voller Höhe für die Kosten aufkommen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Mietsachschäden abdeckt, sind Sie auf der sicheren Seite.

Welches Recht gilt bei einer Ferienwohnung?

Was viele nicht wissen: Es gilt das Mietrecht. : §§ 535 ff BGB ! Der Urlauber hat einen Anspruch auf Überlassung der Ferienwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das heißt: Die Wohnung muss sauber sein, die vereinbarte Ausstattung und Größe haben, die Einrichtung muss vollständig und gebrauchsfähig sein.

Wer kontrolliert Ferienwohnungen?

Das Finanzamt überprüft, ob bei der Vermietung der Ferienwohnung eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Im ersten Schritt wird ermittelt, wie häufig die Ferienwohnung vermietet wird. Ist die Wohnung an 75 Prozent der ortsüblichen Belegungstage oder mehr vermietet, wird eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.

Für welche Mangel haftet der Mieter?

Grundsätzlich haftet der Mieter immer dann, wenn ein Schaden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurde. Dazu zählen zum Beispiel zerbrochene Fenster, durchfeuchtete Böden durch nicht gemeldete Wasserschäden oder mutwillig beschädigtes Inventar.

Wer zahlt, wenn der Mieter das Waschbecken kaputt macht?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie als Mieter das Waschbecken oder das Ceranfeld beschädigen. Ersetzt wird immer nur der Zeitwert, also der Wert zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.

Ist der Mieter verpflichtet, Schäden zu melden?

§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter. (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Wer zahlt die Ferienwohnung bei einem Wasserschaden?

Stichwort „Wasserschaden, Mietwohnung, Hotelkosten“: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Vermieter die Mietsache während eines laufenden Vertrags mit dem Mieter in ordnungsgemäßem Zustand halten müssen. Aus diesem Grund ist immer der Vermieter für einen Wasserschaden im Haus zuständig.

Wer zahlt, wenn im Hotelzimmer etwas kaputt geht?

Für Beschädigungen, die sie etwa in ihrem Hotelzimmer oder in der Tiefgarage verursacht haben, haften die Gäste selbst. Blut oder Wein auf dem Teppich, eine gesprungene Fensterscheibe oder eine Delle im benachbarten Fahrzeug – hier müssen Gäste ihre Haftpflicht oder KFZ-Haftpflicht einschalten.

Was ist eine Vermieterhaftpflicht?

Die Vermieterhaftpflicht ist eine wichtige Versicherung für Wohnungseigentümer:innen. Sie schützt Sie vor hohen Kosten bei Schadensersatzforderungen infolge von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Mieteigentum entstehen können.

Wie sauber muss ich meine Ferienwohnung verlassen?

Grundsätzlich ist beim Auszug aus einer Ferienwohnung geboten, diese möglichst reinlich und aufgeräumt zu hinterlassen. Wenn die Endreinigung der Ferienwohnung eine Bedingung des Mietvertrags ist, dann bedeutet das, dass man die Wohnung so sauber wie möglich an den nächsten Gast zu übergeben hat.

Wie lange dürfen Gäste in einer Ferienwohnung wohnen?

Größtenteils gilt jedoch die Vereinbarung zwischen Vermieter und Gast. Das gute ist, dass es keine verbindlichen Regelungen gibt. Für die in Ihrem Mietvertrag festgelegte Dauer dürfen Ihre Gäste also in der Ferienwohnung bleiben, solange keine besonderen Umstände dazwischen kommen.

Ist es erlaubt, eine Ferienwohnung dauerhaft zu bewohnen?

Das Wohnen in einer Ferienwohnung oder in einem Wochenendhaus ist dauerhaft nicht gestattet. Denn laut Baunutzungsverordnung dienen Ferienwohnungen und Wochenendhäuser nur zum vorübergehenden Wohnen in den Ferien oder der Freizeit und dürfen daher nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.

Was sind Schäden am Mietobjekt?

Einrichtung, Wände, Böden, Türen: Typische Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden, die durch den Mieter oder seine Gäste an der Mietwohnung oder dem Mietobjekt sowie dem dazugehörigen Inventar verursacht werden.

Welche Schäden deckt eine Reisehaftpflichtversicherung ab?

Eine Reisehaftpflichtversicherung deckt die Kosten bei von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer der Auslandsreise ab. Dies gilt für jede Reise innerhalb des Gültigkeitszeitraums - auch bei Langzeit-Reisen. Die Leistungen sind in der Regel die gleichen wie bei der Privathaftpflichtversicherung in Deutschland.

Sind gemietete Sachen versichert?

Private Haftpflicht: Zahlt die Versicherung, wenn geliehene Sachen verloren gehen? Verlorene geliehene, gemietete und geleaste bewegliche Gegenstände können in der Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein, müssen es aber nicht. Das ist abhängig vom Versicherer und dem Versicherungstarif.

Wann muss der Mieter einen Schäden bezahlen?

Als Mieter müssen Sie Schäden ausbessern, die Sie selbst verschuldet haben. Lassen Sie beispielsweise einen Kochtopf aufs Parkett fallen oder beschädigen Waschbecken oder Badewanne, müssen Sie den Schaden bezahlen oder Ihre private Haftpflichtversicherung bemühen, wenn diese auch Mietsachschäden absichert.

Welche Reparaturen muss ich als Mieter selber bezahlen?

Gesetzlich geregelt sind seine Pflichten durch sogenannten Schönheitsreparaturen. Oft kommt es jedoch vor, dass der der Mietvertrag eine Klausel enthält, die solche Reparaturen dem Mieter zuteilt. Dazu zählen unter anderem das Tapezieren und Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Fenstern und Türen.

Für welche Mängel muss der Mieter aufkommen?

Zu Mängeln in der Wohnung gehören beispielsweise undichte oder klemmende Fenster und Türen, feuchte Decken und Wände, unvorschriftsmäßige Elektroleitungen, verstopfte Abflüsse, undichte Wasserrohre und Armaturen, morsche Dielen und Türschwellen, defekte Türklinken und -schlösser, ein defekter Ofen oder Küchenherd, ...