Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026
Die Pflegekasse bezuschusst barrierefreie Umbauten (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem, sofern ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) vorliegt und der Umbau die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung liegt das Maximum bei bis zu 16.000 Euro. Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Welche Umbaumaßnahmen zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse bezuschusst ab Pflegegrad 1 sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, wenn diese die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Typische Beispiele sind der Umbau zu einer bodengleichen Dusche, das Verbreitern von Türen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Welche Beispiele gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Anpassungen im oder am Haus, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Typische Beispiele sind der Umbau zu einer bodengleichen Dusche, der Einbau eines Treppenlifts sowie die Verbreiterung von Türen. Die Pflegekasse unterstützt solche Vorhaben ab Pflegegrad 1 mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
Wie hoch ist der Zuschuss der AOK für einen Umbau?
Die AOK-Pflegekasse zahlt für einen barrierefreien Umbau (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohnung, liegt die Grenze bei insgesamt bis zu 16.720 Euro.
Für was bekommt man 4000 € von der Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (ursprünglich 4.000 Euro) pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieses Geld erhalten Sie ab Pflegegrad 1, wenn durch den Umbau oder die Anpassung Ihre häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder ein möglichst selbstständiges Leben zu Hause wiederhergestellt wird. ·Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad
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Wie oft darf man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme) kann man mehrfach beantragen. Es gibt keine feste Obergrenze für die Anzahl der Anträge. Voraussetzung für einen erneuten Zuschuss ist, dass sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat und neue, andere Umbauten notwendig werden.
Wie bekommt meine Tochter den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (ab Pflegegrad 1) wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden für anerkannte Alltagsunterstützungen (wie Haushaltshilfe oder Tagespflege). Ihre Tochter (bzw. die pflegebedürftige Person) muss die Leistung eines zugelassenen Anbieters nutzen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen, um das Geld erstattet zu bekommen.
Wie beantrage ich bei der Pflegekasse den Badumbau?
Einen Badumbau beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, indem Sie vor Beginn der Arbeiten einen formlosen schriftlichen Antrag auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen AOK?
Sie können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der AOK-Pflegekasse mehrmals beantragen. Es gibt keine feste Obergrenze für die Anzahl der Anträge, solange sich Ihr Pflegebedarf verändert hat oder neue gesundheitliche Einschränkungen auftreten, die weitere Umbauten notwendig machen.
Was zahlt die AOK für einen Treppenlift?
Die AOK-Krankenkasse selbst zahlt nicht direkt für einen Treppenlift. Zuständig ist die AOK-Pflegekasse, die einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5), und der Antrag muss unbedingt vor dem Einbau gestellt werden.
Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einmalig beantragen?
Kann ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mehrmals beantragen? Ja. Eine Maßnahme bezieht sich immer auf den aktuellen Gesundheitszustand. Wenn dieser sich deutlich verschlechtert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
Was kann man bei Pflegegrad 1 alles in Anspruch nehmen?
Bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich), kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 Euro monatlich) sowie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Ein reguläres monatliches Pflegegeld oder klassische Pflegesachleistungen für die Grundpflege gibt es in dieser Stufe noch nicht.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Zuschuss für den Badumbau?
Einen Zuschuss für den Badumbau gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser Höchstbetrag ist für alle Pflegegrade (1 bis 5) gleich und steigt nicht mit einem höheren Pflegegrad.
Was gehört alles zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören feste Umbauten, bauliche Veränderungen und fest installierte technische Hilfen im und am Haus, die ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezuschusst werden, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Wann gibt es Zuschüsse für Badumbau?
Zuschüsse für einen Badumbau gibt es vor allem ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse oder bei regionalen Förderprogrammen der Bundesländer. Wichtig ist bei allen Stellen, dass Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten einreichen.
Was zahlt die Pflegekasse für Badumbau?
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person für einen barrierefreien Badumbau. Diese Förderung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gilt ab Pflegegrad 1 und ist unabhängig davon, welcher Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro summieren.
Wann bekommt man 4000 € von der Pflegekasse?
Einen Zuschuss von rund 4.000 Euro (genau 4.180 Euro) von der Pflegekasse erhält man für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das Leben oder die Pflege zu Hause erleichtern. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind:
Was kostet ein Treppenlift mit Pflegegrad 2?
Ein Treppenlift kostet für eine gerade Treppe ca. 3.500 bis 8.000 Euro und für eine kurvige Treppe 8.000 bis 15.000 Euro. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, ist eine höhere Summe möglich.
Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?
Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme) kann man mehrfach beantragen. Es gibt keine feste Obergrenze für die Anzahl der Anträge. Voraussetzung für einen erneuten Zuschuss ist, dass sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat und neue, andere Umbauten notwendig werden.
Welche Zuschüsse gibt es für die Wohnumfeldverbesserung?
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme für barrierefreie Umbauten (z. B. Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung). Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) sowie die Notwendigkeit, die häusliche Pflege zu erleichtern oder zu ermöglichen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie bekomme ich die 500 € von der AOK?
Um bis zu 500 € von der AOK zu erhalten, reichen Sie Rechnungen oder Belege für zugelassene Zusatzleistungen (wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder Reiseimpfungen) über das Onlineportal Meine AOK ein. Alternativ senden Sie diese per Post an Ihre zuständige AOK-Regionalgesellschaft.
Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift bei der Pflegekasse?
Stellen Sie den Antrag auf einen Zuschuss für den Treppenlift (als wohnumfeldverbessernde Maßnahme) unbedingt vor dem Kauf oder Einbau formlos oder per Formblatt bei Ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem detaillierten Kostenvoranschlag ein.
Kann ich den Entlastungsbetrag zum Duschen erhalten?
Bei Personen, die ab Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag erhalten, können ambulante Leistungen des Pflegedienstes im Bereich der Selbstversorgung abgerechnet werden. Leistungen für die Körperpflege, wie das An- und Auskleiden, große und kleine Toilette beziehungsweise Duschen usw., sind von der Möglichkeit ausgenommen.
Wie schreibe ich einen Antrag auf Badumbau?
Einen Antrag für einen barrierefreien Badumbau (wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI) stellen Sie am besten schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse. Der Antrag kann formlos erfolgen, muss aber unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen und vor Abschluss von Verträgen eingereicht werden.
Kann ich einen Zuschuss für einen Badumbau von der AOK erhalten, auch wenn ich keine Pflegestufe habe?
Ohne einen anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) zahlt die AOK-Pflegekasse keinen Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau. Die finanzielle Unterstützung für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen setzt zwingend voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.