Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2026
Wenn Sie im Ausland ins Krankenhaus müssen, hängen die Kosten und das Vorgehen stark vom Reiseland und Ihrem Versicherungsschutz ab: In EU-Ländern hilft die gesetzliche Krankenkarte, im übrigen Ausland zahlt man oft selbst, und eine private Zusatzversicherung schützt vor hohen Rechnungen.
Was passiert, wenn ich in einem anderen Land ins Krankenhaus muss?
Viele Krankenversicherungen übernehmen die üblichen und angemessenen Krankenhauskosten im Ausland. Nur wenige decken jedoch die Kosten für einen medizinischen Rücktransport in die USA. Eine medizinische Evakuierung kann je nach Aufenthaltsort und Gesundheitszustand leicht 25.000 US-Dollar oder mehr, sogar über 100.000 US-Dollar kosten.
Wer übernimmt Krankenhauskosten im Ausland?
Wer im Ausland ins Krankenhaus muss, bei dem zahlen entweder die gesetzliche Krankenversicherung (mit EHIC), eine private Auslandskrankenversicherung oder man muss im schlimmsten Fall selbst zahlen. Wer die Kosten übernimmt, hängt vor allem vom Reiseland und dem gewählten Arzt oder Krankenhaus ab.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland nur die Grundversorgung bei medizinischer Notwendigkeit. Dies gilt ausschließlich in EU-Ländern, dem EWR, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine private Auslandskrankenversicherung nicht als reguläre Kassenleistung. Sie bieten diese Absicherung jedoch über eigene private Kooperationspartner (wie AOK, Techniker oder Barmer) als günstige, separat zu bezahlende Zusatzversicherung an.
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Was zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?
Eine Auslandskrankenversicherung zahlt grundsätzlich nur für akute und unvorhersehbare Notfälle im Ausland. Nicht übernommen werden planbare Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Reiseantritt bereits feststand, Behandlungen mit dem alleinigen Reisezweck (Heilreisen) sowie chronische Vorerkrankungen, sofern diese kurz vor der Abreise akut wurden oder kein stabiler Zustand vorlag.
Bin ich über meine Krankenkasse auch im Ausland versichert?
Ja, über Ihre gesetzliche Krankenkasse sind Sie im Ausland versichert, allerdings nur in Europa (EU, EWR und der Schweiz) über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Außerhalb Europas besteht über die gesetzliche Kasse kein Schutz. Zudem sind wichtige Leistungen wie ein Krankenrücktransport gesetzlich nie mitinbegriffen.
Was passiert, wenn ich keine Auslandskrankenversicherung habe?
Wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, bleiben Sie auf den Kosten für Arztbesuche, Behandlungen und einen medizinischen Rücktransport im Ausland meistens komplett oder teilweise sitzen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt außerhalb Deutschlands oft gar nichts oder nur einen kleinen Teil.
Was kostet eine Auslandsreiseversicherung bei der AOK?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung über die AOK kostet für Erwachsene meist zwischen 11 und 15 Euro pro Jahr. Da die AOK regional unterschiedlich organisiert ist und mit verschiedenen Partnern (wie der Allianz oder UKV) arbeitet, variieren die genauen Tarife je nach Wohnort. Ältere Reisende oder Familientarife haben abweichende Preise.
Welche Kosten übernimmt die deutsche Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland?
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland? Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nach den in Deutschland geltenden Behandlungsrichtlinien, d.h. sie erstattet meist nur den Betrag, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet.
Was ist, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?
Wenn Sie im Ausland ins Krankenhaus müssen, hängen die Kosten und das Vorgehen stark vom Reiseland und Ihrem Versicherungsschutz ab: In EU-Ländern hilft die gesetzliche Krankenkarte, im übrigen Ausland zahlt man oft selbst, und eine private Zusatzversicherung schützt vor hohen Rechnungen.
Was passiert, wenn man im Ausland erkrankt?
Besondere Vorsicht, falls Sie während der Reise erkranken oder sich verletzen.
Wenden Sie sich an die nächstgelegene US-Botschaft oder das nächstgelegene US-Konsulat, um eine Liste lokaler Ärzte und medizinischer Einrichtungen zu erhalten. Bei schweren Erkrankungen helfen Ihnen die Konsularbeamten gerne bei der Suche nach medizinischer Hilfe. Auf Wunsch informieren sie auch Ihre Familie und Freunde.
Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei Krankheit im Ausland?
Bei plötzlicher Krankheit im Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten – unabhängig vom gewählten Modell. Wenn Sie einen Unfall im Ausland haben, übernimmt die Grundversicherung nur, wenn Sie gleichzeitig unfallversichert sind. Notfallbehandlungen in öffentlichen Spitälern oder Arztpraxen.
Wie funktioniert die Reiseversicherung, wenn man ins Krankenhaus muss?
Grundsätzlich deckt Ihre Reiseversicherung die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland ab. Möglicherweise finden Sie aber auch eine Zusatzversicherung, die einige damit verbundene Kosten abdeckt, wie zum Beispiel: Rückführung: Ihre Rückkehr nach Hause oder in ein Krankenhaus oder Pflegeheim in Ihrem Heimatland, falls dies medizinisch notwendig ist.
Für welche Länder gilt die AOK Auslandskrankenversicherung?
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie als AOK-Versicherter über die jeweiligen Kooperationspartner der AOK abschließen können, gilt in der Regel weltweit. Sie deckt Reisen rund um den Globus ab – einschließlich Ländern mit extrem hohen Behandlungskosten wie den USA, Kanada oder Australien.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse im Ausland?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland nur medizinisch notwendige Notfallbehandlungen, leistet dies jedoch ausschließlich in EU-Ländern, EWR-Staaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen und zahlt keinen Krankenrücktransport nach Deutschland.
Wann brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung brauchen Sie bei jeder Auslandsreise außerhalb Ihres Heimatlandes. Die gesetzliche Krankenversicherung reicht nicht aus, da sie außerhalb der EU gar nicht und innerhalb der EU nur sehr eingeschränkt leistet. Vor allem den extrem teuren Krankenrücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Kasse nie.
Wer zahlt das Krankenhaus, wenn nicht versichert?
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und ins Krankenhaus müssen, sind Sie rechtlich zunächst Selbstzahler und müssen die Kosten der Behandlung im Regelfall selbst bezahlen, sofern es sich nicht um eine akute Notfallbehandlung handelt oder das Sozialamt einspringt. In echten medizinischen Notfällen muss Ihnen jede Klinik in Deutschland jedoch sofort helfen, egal ob Sie versichert sind oder nicht.
Für welche Länder ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung ist absolut für jedes Reiseland außerhalb Deutschlands sinnvoll, da die gesetzlichen Kassen den wichtigen Rücktransport nicht zahlen und in Ländern wie den USA, Australien oder Asien extrem hohe Behandlungskosten anfallen. Selbst innerhalb der EU leistet die gesetzliche Versicherung oft nur eingeschränkt.
Habe ich automatisch eine Auslandskrankenversicherung?
Nein, eine umfassende Auslandskrankenversicherung hat man nicht automatisch. Weder die gesetzliche noch die normale private Krankenversicherung in Deutschland deckt alle Kosten für Behandlungen oder einen Rücktransport im Ausland vollständig ab.
Wann greift die Auslandskrankenversicherung nicht?
Eine Auslandskrankenversicherung greift nicht bei Behandlungen, die vor der Reise bereits feststanden, bei bewusster Einreise in Krisengebiete oder bei reinem Heimataufenthalt.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei einer Auslandsbehandlung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung im Ausland bei plötzlichen Notfällen in der EU mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), während geplante Behandlungen oder Reisen in Länder außerhalb Europas meist besondere Genehmigungen oder eine private Zusatzversicherung erfordern.
In welchen Ländern gilt die deutsche Krankenversicherungskarte?
In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversicherungskarte? Die europäische Krankenversichertenkarte gilt in allen Staaten der Europäischen Union.
Was passiert ohne Auslandskrankenversicherung?
Bei Reisen außerhalb der EU tragen Sie ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung die Rechnungen sogar komplett selbst. Hierfür besteht keine Leistungspflicht der GKV. Auch schließt der Schutz der gesetzlichen Kasse meist Privatkliniken oder medizinisch notwendige Rücktransporte aus.
Deckt die Krankenversicherung auch Auslandsreisen ab?
Ihre Krankenversicherung deckt Sie möglicherweise nicht im Ausland ab.
Viele US-amerikanische Krankenversicherungen bieten nur eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz außerhalb der USA. Eine internationale Reisekrankenversicherung schließt diese Lücke, indem sie Notfallbehandlungen im Ausland, außerhalb des eigenen Bundesstaates und außerhalb des Versicherungsnetzes abdeckt, sodass Sie nicht auf hohen Arztrechnungen sitzen bleiben.