Was kann ich tun, wenn fremde Fahrzeuge auf meinem Privatparkplatz geparkt sind?

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2025

Steht ein unbefugtes Fahrzeug auf Ihrem Parkplatz, können Sie selbstverständlich die Polizei verständigen. Diese kann den Falschparker über sein Nummernschild ermitteln und zum Umparken auffordern. Eine Strafgebühr wird allerdings nur für Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen fällig.

Was kann ich tun, wenn ein fremdes Fahrzeug auf meinem privaten Grundstück parkt?

Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug auf dem privaten Stellplatz steht, können Grundstücksbesitzer oder der Mieter der Stellfläche aktiv werden und geparkte Fahrzeuge entfernen lassen. Denn das Abstellen des Fahrzeugs auf einem fremden Privatparkplatz gilt als „verbotene Eigenmacht“ (§ 858 Abs. 1 BGB).

Was kann ich tun, wenn jemand auf meinem Privatparkplatz geparkt hat?

Anleitung: So setzen Sie die Rechte auf Ihrem Privatparkplatz durch und lassen Fremdparker abschleppen
  1. Dokumentieren Sie das unberechtigt abgestellte Fahrzeug und holen Sie einen unabhängigen Zeugen herbei.
  2. Geben Sie dem Fahrer einige Minuten Zeit, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren.
  3. Versuchen Sie den Fahrer zu finden.

Wie kann ich einen Falschparker auf meinem Privatparkplatz anzeigen?

Mit „MyParkplatz24“ wird das Melden von Falschparkern auf Privatparkplätzen zu einem kinderleichten Unterfangen. Diese speziell entwickelte App ermöglicht es Ihnen, unerlaubt parkende Fahrzeuge direkt und unkompliziert zu melden, wodurch Sie aktiv zur Verbesserung der Parksituation beitragen können.

Was kann ich tun, wenn mein privater Parkplatz besetzt ist?

Was kann ich tun, wenn mein privater Parkplatz besetzt ist? Hat ein anderer Fahrer sein Kfz unerlaubt auf Ihrem Privatparkplatz abgestellt, haben Sie normalerweise das Recht dazu, ihn abschleppen zu lassen. Schließlich entscheiden Sie als Besitzer darüber, wer dort parken darf und wer nicht.

Falschparker | DEIN Auto MEIN Parkplatz | Was kann ich dagegen tun? | Anwalt Marvin McKay erklärt

Was kann ich tun, wenn jemand auf meinem privaten Parkplatz parkt?

In diesem Fall können Sie versuchen, ihn direkt zu kontaktieren. Oft ist das Parken auf Ihrem Platz unbeabsichtigt, und ein freundlicher Hinweis kann ausreichen, um das Problem zu lösen. Hinterlassen Sie eine höfliche Nachricht am Fahrzeug, in der Sie darauf hinweisen, dass es sich um Ihren privaten Parkplatz handelt.

Ist eine Parkplatzsperre auf einem Privatparkplatz erlaubt?

Eine Parkplatz Sperre auf einem einem Privatparkplatz ist erlaubt.

Darf man Falschparker fotografieren und anzeigen?

Sie sagen: Man darf sehr wohl Falschparker fotografieren, um sie dann zu melden. Es trifft zwar zu, dass ein Foto von dem Autokennzeichen schützenswerte persönliche Daten enthält. Aber hier haben die Anzeige-Erstatter ja einen guten Grund dafür, ein Foto zu machen und es weiterzuleiten.

Welche App kann ich verwenden, um Falschparker auf meinem Privatparkplatz zu melden?

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  • Beschädigungsfreies Abschleppen.

Was soll ich tun, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht?

Am besten notiert man sich die Nummer des Parksünders, kontaktiert ihn und weist ihn darauf hin, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. In den meisten Fällen wird das genügen. Hilfreich sind auch Hinweisschilder, dass es sich um einen reservierten Parkplatz handelt.

Wen anrufen, wenn jemand auf meinem Privatparkplatz steht?

Welche Möglichkeiten habe ich im Umgang mit Falschparkern auf meinen privaten Parkplätzen?
  • Falschparker abschleppen lassen. ...
  • Farhzeughalter finden oder abwarten. ...
  • NICHT: Ordnungsamt oder Polizei rufen.

Ist das Ordnungsamt für Privatgrundstücke zuständig?

Nein. Ein Privatparkplatz liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamts. Das bedeutet allerdings nicht, dass Falschparker ohne Sanktionen davonkommen. Handelt es sich beispielsweise um einen Parkplatz nur für Kunden, kann der Betreiber eine Vertragsstrafe gegen den Parksünder aussprechen.

Welche Regeln gelten für das Parken auf privaten Parkplätzen?

FAQ: Privatparkplatz

Ist kein Schild vorhanden, welches vorgibt, dass auf der privaten Parkfläche die StVO gilt, müssen sich die Kfz-Fahrer bezüglich der Vorfahrt untereinander verständigen und aufeinander Rücksicht nehmen.

Kann ich einen Falschparker auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Darf ich Falschparker von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen? Ja – § 859 BGB erlaubt es dir, unbefugt abgestellte Fahrzeuge von deinem Privatgrund entfernen zu lassen.

Darf ich mein Auto ohne Kennzeichen auf einem Privatparkplatz Parken?

Im Grunde darf man ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf jedem privaten Grundstück oder auch in einer privaten Garage abstellen. Ein Firmenparkplatz, der Parkplatz einer Gaststätte, ein Forstweg (der auch Holz Käufern offen steht) oder ein Bahnhofsvorplatz sind allerdings keine Privatgelände!

Was kostet Falschparken auf einem Privatparkplatz?

FAQ: Parken auf Privatparkplatz

Parken Sie ohne eine Genehmigung oder länger als erlaubt, müssen Sie damit rechnen, auf eigene Kosten abgeschleppt zu werden. Weiterhin kann insbesondere auch eine Vertragsstrafe zwischen meist 15 und 40 Euro drohen (nicht zu verwechseln mit einem gesetzlich geregelten Bußgeld).

Was kann man tun, wenn Fremde auf einem Privatparkplatz Parken?

Wie Sie clever gegen Falschparker vorgehen
  1. Falschparker dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
  2. Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.
  3. Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.
  4. Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.

Was kann ich tun, wenn mein Privatparkplatz blockiert wird?

Wird ein Privatparkplatz, Stellplatz oder Grundstück durch Falschparker blockiert, wird das Besitzrecht der Eigentümer beeinträchtigt. Um den ungehinderten Zugang zu ihrem Eigentum wiederherzustellen, dürfen sie sich laut § 859 Abs. 3 BGB mit sogenannten Selbsthilfemaßnahmen wehren.

Wer zahlt das abschleppen eines Privatparkplatzes?

Grundstücksbesitzer dürfen fremde Autos abschleppen lassen.

Wie kann ich meinen Privatparkplatz schützen?

Welche Parkplatzsperren gibt es?
  1. Absperrpfosten: Einfache Pfosten sind wohl die günstigste Lösung, private Stellplätze abzusichern.
  2. Parkbügel: Die breiteren Bügel sichern den Parkplatz ebenfalls effektiv ab. ...
  3. Ketten: Mehrere Pfosten mit einer dazwischen gespannten Kette eignen sich zur Absicherung größerer Flächen.

Wie hoch sind die Kosten für den Abschleppdienst bei einem Falschparker?

In der Regel fallen hier wenigstens 100 Euro an, aber auch Kosten von 200 oder 300 Euro sind nicht unüblich. Gemäß eines Urteils des BGH sind die Abschleppunternehmen jedoch verpflichtet, sich an den ortsüblichen Gebühren zu orientieren, wenn sie ihre Preise festlegen (V ZR 229/13).

Kann private Parkbussen verteilen?

Auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen wie Privatparkplätzen gelten die Regeln des Strassenverkehrsgesetzes nicht. Darum kann die Polizei nicht tätig werden und darf beispielsweise keine Ordnungsbusse verteilen.

Was kann ich tun, wenn jemand auf meinem Parkplatz parkt?

Steht ein unbefugtes Fahrzeug auf Ihrem Parkplatz, können Sie selbstverständlich die Polizei verständigen. Diese kann den Falschparker über sein Nummernschild ermitteln und zum Umparken auffordern. Eine Strafgebühr wird allerdings nur für Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen fällig.

Ist das Parken auf einem Privatparkplatz eine Besitzstörung?

Sind die Besitzer von Privatparkplätzen im Recht? Das unbefugte Parken auf privaten Flächen stellt grundsätzlich eine Besitzstörung dar – eine Klagedrohung inkl. einer Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einer Zahlungsaufforderung, um eine Klage abzuwenden, ist grundsätzlich also zulässig.

Wie lange darf ein abgemeldetes Auto auf einem Privatgrundstück stehen?

Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang können Sie ihr abgemeldetes Fahrzeug theoretisch unbegrenzt stehen lassen. Erst wenn vom Fahrzeug eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, kann das Ordnungsamt aktiv werden. Das gilt beispielsweise bei austretenden Flüssigkeiten oder Feuergefahr.