Was ist ein Kündigungsgrund im öffentlichen Dienst?

Zuletzt aktualisiert am 21. Dezember 2025

Eine außerordentliche Kündigung im öffentlichen Dienst ist eine fristlose Kündigung, die nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann, z.B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl, Betrug oder wiederholter Arbeitsverweigerung. Es gelten die Wirksamkeitsvoraussetzungen des § 626 BGB.

Welche Kündigungsgründe gibt es im öffentlichen Dienst?

Hierzu zählen unter anderem: Erkrankungen, die die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen und/oder zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, Abnahme der Leistungsfähigkeit durch fortgeschrittenes Alter sowie mangelnde körperliche oder geistige Eignung.

Wann darf man im öffentlichen Dienst gekündigt werden?

Sie genießen im öffentlichen Dienst hohen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf nur kündigen, wenn verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Ab 40 Lebensjahren und mit 15 Jahren Betriebszugehörigkeit sind Sie ordentlich unkündbar!

Was sind die 3 Kündigungsgründe?

Das Gesetz kennt insgesamt vier Kündigungsgründe. Es gibt drei ordentliche Kündigungsgründe (verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung) und die außerordentliche Kündigung. Liegt einer dieser vor, ist eine Entlassung gerechtfertigt.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung öffentlicher Dienst?

Dem Arbeitnehmer ist regelmäßig vor einer Kündigung durch (mindestens) eine Abmahnung sein Fehlverhalten aufzuzeigen (Hinweisfunktion) und eine Kündigung erst anzudrohen (Warnfunktion). Daher kommt in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung erst bei Vorliegen mehrerer Abmahnungen in Betracht.

Kündigung und Abfindung im öffentlichen Dienst - Kanzlei Hasselbach

Ist eine Kündigung im öffentlichen Dienst ohne Abmahnung wirksam?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erklärt werden.

Wie viele Verwarnungen bekommen Sie, bevor Sie gefeuert werden?

Es gibt keine bestimmte Anzahl an Abmahnungen , die ein Arbeitgeber aussprechen muss, bevor er eine Kündigung rechtfertigen kann. In der Regel sind drei schriftliche Abmahnungen zulässig, sofern sie in einem angemessenen Abstand erfolgen und denselben oder einen damit zusammenhängenden Sachverhalt betreffen.

Wann liegt ein Kündigungsgrund vor?

Eine personenbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn mangelnde Fähigkeiten oder die fehlende persönliche Eignung dazu führen, dass Beschäftigte ihre vertragliche Arbeitsleistung nicht (mehr) erfüllen können. Personenbedingte Kündigungsgründe sind zum Beispiel: längere Krankheit. Freiheitsstrafen.

Was darf nicht in einer Kündigung stehen?

Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund in der Kündigung nicht angeben. Die Angabe des Grundes der Kündigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung (so auch das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.9.2004 EzA § 242 BGB). In der Kündigungserklärung des Arbeitgebers muss in der Regel kein Kündigungsgrund angegeben werden.

Was sind verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung?

Anknüpfungspunkt für die verhaltensbedingte Kündigung ist das Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Gründe für eine solche Kündigung sind, Verstöße des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten, gegen die betriebliche Ordnung oder strafbare Handlungen.

Warum ist man im öffentlichen Dienst unkündbar?

Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst

Diese legen fest, ab welchem Alter und ab wie vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit man nicht mehr ordentlich kündbar ist. So beispielsweise in §34 Abs. 2 Satz 1 TVöD. Dort wird die Unkündbarkeit ab 15 Jahren der Betriebszugehörigkeit vorgesehen.

Wann ist man im öffentlichen Dienst nicht kündbar?

Unkündbare Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Beschäftigte, für die der TVöD/Tarifgebiet West gilt, die älter als 40 Jahre sind und mindestens 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig waren, sind unkündbar (§ 34 Abs. 2 TVöD). Eine Kündigung dieser Mitarbeiter ist dann nur noch möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Kann man im öffentlichen Dienst runtergestuft werden?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit, gegen eine fehlerhafte Eingruppierung oder eine unzulässige Rückgruppierung arbeitsrechtlich vorzugehen. Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Klärung ist § 256 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 4 TVöD.

Kann man im öffentlichen Dienst leicht gekündigt werden?

Grundsätzlich können alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, also Beamte und Arbeitnehmer, unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Dienst entlassen bzw. gekündigt werden – sind also nicht, wie öffentlich oft falsch dargestellt wird, prinzipiell unkündbar.

Kann mich mein Arbeitgeber wegen Depressionen kündigen?

Ist eine Kündigung wegen Depression oder anderer psychischer Erkrankungen zulässig? Ja, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Erkrankungen können ein Kündigungsgrund sein.

Was sind keine Kündigungsgründe?

Auch in der Probezeit ist der Arbeitgeber nicht völlig frei und die Kündigung darf nicht sittenwidrig, treuwidrig oder diskriminierend sein – also etwa wegen Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Geschlecht oder Schwerbehinderung (§ 1 AGG). In solchen Fällen kann die Kündigung trotz Probezeit unwirksam sein.

Was sind Formfehler bei einer Kündigung?

Ein Formfehler liegt vor, wenn bei der Kündigung gesetzliche oder vertragliche Vorgaben zur Form oder zum Verfahren verletzt werden. Anders als bei inhaltlichen Mängeln (z. B. fehlender Kündigungsgrund) kann schon ein rein formaler Fehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

Ist ein zerstörtes Vertrauensverhältnis ein Kündigungsgrund?

Wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist, darf der Arbeitgeber kündigen. Das ist ein vor allem bei Arbeitgebern verbreiteter Irrtum. Ein Arbeitgeber darf nur kündigen, wenn es einen Kündigungsgrund gibt, bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist das ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Kann ich kündigen wegen zu viel Stress?

Ein dauerhaft hoher Stress-Pegel, verursacht durch starken Leistungsdruck, enge Timings und die hohen geforderten Ziele des Unternehmens ist nicht selten ein Grund für Arbeitnehmer:innen, die Kündigung einzureichen. Wenn du merkst, dass dich der Stress im Job krank macht, solltest du die Reißleine ziehen und kündigen.

Was sind die häufigsten Kündigungsgründe?

Die häufigsten Gründe für eine Kündigung durch Arbeitnehmende
  1. Geringe Bezahlung.
  2. Hoher Workload.
  3. Unzufriedenheit.
  4. Umstrukturierungen.
  5. Führungsetage oder Vorgesetzte.
  6. Fehlende Aufstiegsmöglichkeiten.
  7. Fehlende Flexibilität.
  8. Neues Jobangebot.

Welche 3 Arten von Kündigungen gibt es?

Im einzelnen kommen als Kündigungsarten in Betracht:
  • die ordentliche ("normale") Kündigung.
  • die außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund.
  • die Änderungskündigung (einzelne Arbeitsbedingungen sollen geändert werden).

Kann man ohne Verwarnung gekündigt werden?

Ohne Abmahnung darf man grundsätzlich kündigen während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Denn dann gilt das Kündigungsschutzgesetz (noch) nicht, der Arbeitgeber darf ohne Kündigungsgrund kündigen; eine Abmahnung ist erst recht nicht erforderlich.

Was passiert, wenn man eine Verwarnung ablehnt?

„Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. “ Der grundsätzliche Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeld liegt demnach in der Höhe des Betrags. Ein Verwarnungsgeld kann bei bis zu 55 Euro liegen.

Was ist eine arbeitsrechtliche Verwarnung?

Die Verwarnung ist eine Disziplinarmaßnahme vonseiten des Arbeitgebers. Ausschlaggebend ist dabei das Fehlverhalten – also das nicht vertragskonforme Verhalten – eines Mitarbeiters. Dieser wird über seine Dienstpflicht und die möglichen Konsequenzen weiterer Fehltritte, etwa Kündigung oder Entlassung, unterrichtet.