Ist es erlaubt, eine Kamera vor der Haustür zu haben?

Zuletzt aktualisiert am 7. Januar 2026

Bei Mehrfamilienhaus-Eingängen darf auf den Aufnahmen nur der kleine Bereich vor der Haustür abgebildet werden. Grundsätzlich dürfen privat-genutzte Funk-Kameras ohne eine Genehmigung keine öffentlichen Bereiche filmen und diese auf digitalem Wege speichern, wie auf SD-Karten, Festplatten oder per Cloud-Speicherung.

Ist eine Überwachungskamera vor der Haustür erlaubt?

Grundsätzlich ja, wenn du nur dein eigenes Grundstück filmst. Die Kamera darf also z. B. deine Haustür, Einfahrt oder den Vorgarten überwachen.

Ist es erlaubt, eine Kamera am Hauseingang zu haben?

Eine Kamera am Hauseingang aufzustellen, mit der du andere Hausbewohner filmst, ist also verboten. Das hat einen weiteren Grund: Wenn du mit der Videoüberwachung heimlich andere Menschen filmst, könntest du diese Bilder theoretisch veröffentlichen, ohne die Erlaubnis des Gefilmten eingeholt zu haben.

Ist eine Videoüberwachung im Eingangsbereich erlaubt?

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage darf grundsätzlich mit einer Videokamera überwacht werden. Das ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Umfang der Überwachung muss auf das Notwendige beschränkt werden.

Ist es legal, Überwachungskameras außen zu verwenden?

Mit Sicherheitskameras dürfen Sie nur das eigene Grundstück filmen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind in der Regel tabu. Das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Und selbst Kamera-Attrappen können in die Rechte anderer eingreifen.

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Kann ein Nachbar die Überwachungskamera verbieten?

Die Überwachung des eigenen Grundstücks ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen dabei die Rechte der Nachbarn nicht verletzt werden. So ist es nicht zulässig, das Nachbargrundstück mit einer Kamera zu überwachen, wenn dadurch die Privatsphäre des Nachbarn beeinträchtigt wird.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Überwachungskamera außen habe?

Um die Kamera auf dem Grundstück auszurichten, beachten Sie Folgendes:
  • Nur das Privatgrundstück überwachen.
  • Keine Aufnahme von anderen Grundstücken.
  • Ausrichtung auf Nachbarhaus nicht zulässig.
  • Erfassung von Gehwegen, fremden Privatwegen oder Parkplätzen untersagt.
  • Kamera darf keine öffentlichen Bereiche aufzeichnen.

Ist es erlaubt, Videoüberwachung vor dem Haus zu haben?

Antwort: Wer Angst vor Langfingern und anderen unwillkommenen Eindringlingen hat, kann sein Grundstück videoüberwachen. Das ist grundsätzlich erlaubt. Eine Videokamera kann Sie durch Abschreckung vor Einbruch und Sachbeschädigung schützen oder Beweise im Falle einer Straftat sammeln.

Ist es erlaubt, eine Überwachungskamera auf meinem Grundstück zu haben?

Also eine Abwägung, welches Interesse schwerer wiegt - der Schutz des Eigentums oder der Intimsphäre. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Aktenzeichen: V ZR 265/10) entschieden, dass eine private Videoüberwachung von öffentlichen und fremden privaten Flächen nicht zulässig ist.

Wann ist Videoüberwachung strafbar?

Videoüberwachung ist grundsätzlich zulässig, wenn ausschließlich das eigene Grundstück beobachtet wird. Die Kamera muss erkennbar auf das eigene Grundstück gerichtet und nach außen hin gut sichtbar sein und darf öffentlichen Bereich oder Nachbargrundstücke nicht erfassen.

Sind 360 Grad Kameras erlaubt?

Gemäß dem Artikel gibt es keine spezifischen Gesetze oder Vorschriften, die die Verwendung von 360-Grad-Kameras verbieten. Solange die Aufnahmen im öffentlichen Raum gemacht werden und keine Privatsphäre verletzt wird, sind 360-Grad-Kameras in der Regel erlaubt.

Wo sind Überwachungskameras nicht erlaubt?

Sie dürfen niemals Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks aufnehmen, wie Stiftung Warentest erklärt. Die Kameras dürfen nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden. Auch die Ausrichtung auf Bürgersteig und Straße ist verboten.

Wo kann ich unerlaubte Videoüberwachung melden?

Unerlaubte oder unangemessene Videoüberwachung kann Ihre Privatsphäre verletzen und ist daher nicht erlaubt. Wenn Sie auf eine solche Überwachung stoßen, können Sie diese beim Ordnungsamt oder anderen zuständigen Behörden melden.

Wo sollte die Überwachungskamera an der Haustür angebracht werden?

Überwachungskameras an der Hintertür anbringen

Bis zu 22 % der Einbrecher gelangen durch die Hintertür ins Haus, daher ist es sinnvoll, hier eine Kamera zu installieren. Dazu zählen auch Seitentüren. Tatsächlich sollten Sie an jeder Tür Ihres Hauses eine Sicherheitskamera anbringen, um Einbrüche zu verhindern.

Ist es erlaubt, eine Kamera an der Türklingel zu haben?

Grundsätzlich erlaubt – unter klaren Bedingungen

Der entscheidende Punkt lautet: Die Kamera darf ausschließlich Ihren Eingangsbereich erfassen. Oftmals ist das Objektiv der Video-Türsprechanlage auch nicht für mehr geeignet und erfasst nur den unmittelbaren Bereich vor der Haustür bzw. der Außenstation.

Was ist ein berechtigtes Interesse für eine Videoüberwachung?

Voraussetzung für eine rechtmäßige Videoüberwachung durch Private ist ein berechtigtes Interesse. Dieses kann sich z.B. aus dem Hausrecht eines Grundstückseigentümers ergeben – aber nur, wenn die Kamera nicht die Nachbargrundstücke oder öffentliche Gehwege erfasst.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar eine Kamera installiert hat?

Bei einem klaren Verstoß gegen Ihre Privatsphäre können Sie die Polizei einschalten. Vor allem, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kamera absichtlich zur Überwachung eingesetzt wird, sollten Sie dies melden.

Welche Überwachungskamera empfiehlt die Polizei?

Die Polizei empfiehlt Überwachungskameras, die mindestens der Norm DIN EN 50131-1 Grad 2 (=VdS-Klasse A) entsprechen, z.B. die Überwachungskameras von Reolink. Die Außenüberwachungskamera von Reolink ist mit einem Audio- und Lichtalarm ausgestattet.

Ist es erlaubt, eine Überwachungskamera im Garten zu haben?

Die grundlegende Regel lautet: Sie dürfen mit Ihrer Kamera ausschließlich Ihr eigenes Grundstück überwachen. Die Erfassung von öffentlichen Wegen, Straßen oder Nachbargrundstücken ist ohne Einwilligung der Betroffenen nicht zulässig.

Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera außerhalb des Privatgrundstücks zu verwenden?

Ja, man darf sein Grundstück via Video überwachen. Wichtig ist, dass ein Hinweisschild vor dem Betreten des Grundstücks auf die Videoüberwachung des Grundstücks hinweist und keine Bereiche außerhalb des Privatgrundstücks gefilmt werden.

Ist ein Schild für die Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück Pflicht?

Um sicherzustellen, dass diese Personen nicht illegal gefilmt werden, gibt es eine Hinweispflicht. Die Videoüberwachung und Hinweispflicht wird so umgesetzt, dass Besitzer von Privatgrundstücken oder Firmengeländen ein Hinweisschild anbringen müssen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass die Umgebung gefilmt wird.

Was darf mit einer Überwachungskamera gefilmt werden?

  • Sie dürfen Ihre Wohnung oder Ihr Haus überwachen, wenn dies ausschließlich Ihrer eigenen Sicherheit dient, z. B. ...
  • Die Kamera darf nur Bereiche aufzeichnen, die zu Ihrem Eigentum gehören. Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser oder Flure dürfen nicht gefilmt werden, es sei denn, alle Betroffenen stimmen ausdrücklich zu.

Muss ich auf die Videoüberwachung hinweisen?

6. Muss ich auf die Videoüberwachung hinweisen? Ja, bei einer zulässigen Videoüberwachung müssen Sie Hinweisschilder anbringen. Diese müssen sowohl auf die Tatsache der Videoüberwachung als auch auf die dafür verantwortliche Stelle, den verfolgten Zweck, die Speicherdauer und die Betroffenenrechte deutlich hinweisen.

Ist eine Überwachungskamera im Außenbereich sinnvoll?

Überwachungskameras im Außenbereich dienen nicht nur zur Abschreckung sondern sind auch sinnvoll, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und handeln zu können. Bei der Anbringung ist auf eine gute Wetterbeständigkeit und Bildqualität zu achten.