Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2026
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet anfallende Kosten nur, wenn Sie eine Reise stornieren, bevor Sie diese angetreten haben. Aus Sicht der Versicherung gilt eine Reise dabei als angetreten, sobald die erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen wird.
In welchem Fall tritt eine Reiserücktrittsversicherung ein?
In der Reiserücktrittsversicherung sind Risikopersonen Personen, deren unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Tod dazu führen können, dass die gebuchte Reise storniert oder abgebrochen werden muss. Zu den Risikopersonen zählen nahe Angehörige wie Eltern, Kinder und Partner sowie Personen im selben Haushalt.
Welche Krankheiten sind bei einem Reiserücktritt abgedeckt?
Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert. Die Reiserücktrittsversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.
Welche Gründe werden für einen Reiserücktritt anerkannt?
- Schwere Erkrankung/Unfallverletzung.
- Todesfall in der Familie.
- Impfunverträglichkeit und starke Impfreaktion.
- Schwangerschaft.
- Bruch von Prothesen/Lockerungen implantierter Gelenke.
- Empfang bzw. Spende von Organen bzw. Gewebe.
Wann kann ich die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?
- Plötzlich aufgetreten Akute Erkrankung bestätigt durch ein ärztliches Attest.
- Schwerer Unfall oder Todesfall eines Angehörigen (gilt für alle versicherten Personen)
- Gravierende Beschwerden, die Reiseunfähigkeit zur Folge haben (zum Beispiel Impfunverträglichkeit)
Reise stornieren, wer zahlt die Kosten? | Reiserücktritt versichern | Reiserücktrittsversicherung 💡
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Reiserücktrittsversicherung muss auch dann nicht zahlen, wenn eine Reise aufgrund einer vorsätzlichen Handlung oder durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann (zum Beispiel Streik, Insolvenz eines Reiseveranstalters). Die Angst vor Terroranschlägen ist in der Regel nicht mitversichert.
Wann muss ich Gründe für einen Reiserücktritt meiner Reiserücktrittsversicherung melden?
Im Stornofall sollten der Reiseveranstalter und die Versicherung immer sofort informiert werden. Je früher eine Reise abgesagt wird, umso geringer sind die Stornokosten. Der Reiseveranstalter stellt eine Stornorechnung aus, auf deren Grundlage der Reiseversicherer die Ausgaben erstattet.
Welche Gründe führten zu einem Reiserücktritt?
- unerwartete schwere Erkrankung.
- schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft/Schwangerschaftskomplikationen.
- Todesfall in der Familie.
- unerwartete Kündigung.
- Impfunverträglichkeit.
Welche Nachweise brauche ich für einen Reiserücktritt?
- Buchungsbestätigung Ihrer Reise.
- Versicherungsnachweis.
- Nachweis für Ihren Rücktrittsgrund (zum Beispiel Sterbeurkunde bei Todesfall, ärztliches Attest bei Krankheit, Bescheinigung vom Arbeitgeber und so weiter)
Wann tritt eine Reiserücktrittsversicherung in Kraft?
Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen stornieren oder abbrechen müssen: Erkrankung (auch psychische Erkrankung und epidemische/pandemische Infektion wie z. B.
Kann ich meine Reise mit einer Reiserücktrittsversicherung stornieren?
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich gegen die anfallenden hohen Kosten, die mit der Stornierung einer Reise in den meisten Fällen einhergeht, schützen. Sie übernimmt die Stornokosten, die zum Beispiel Hotelbetriebe und Fluggesellschaften bei einem Reiserücktritt in Rechnung stellen.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung der ERGO?
Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Versichert sind z. B. schwere unerwartete Erkrankungen oder Unfallverletzungen, Tod, Schwangerschaftskomplikationen, erheblicher Schaden am Eigentum und betriebsbedingte Kündigung.
Muss ich wegen Rückenschmerzen eine Reiserücktrittsversicherung bezahlen?
Rückenschmerzen: Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Muss ein Reisewilliger eine Reise wegen eines Bandscheibenvorfalls absagen, so muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen. Das gilt selbst dann, wenn er schon länger bestehenden Rückenschmerzen keine Beachtung geschenkt hat.
Bei welchen Krankheiten zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
- Depressionen. Die Reiserücktrittsversicherung muss die Stornogebühren nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer an nicht ausgeheilten Krankheiten leidet. ...
- Durchfallerkrankung. ...
- Krebserkrankung. ...
- Medikamentenabhängigkeit. ...
- Operation. ...
- Panikattacken. ...
- Prostatakarzinom. ...
- Wirbelsäulenerkrankung.
Was muss im Attest für eine Reiserücktrittsversicherung stehen?
Das Attest muss die Diagnose nennen und Angaben zur Dauer der Erkrankung machen. Es muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Versicherungsfall bestehen.
Wie viel Geld kriegt man bei einer Reiserücktrittsversicherung zurück?
Die Kosten der Stornierung können vom Versicherer zu 100 Prozent erstattet werden, wenn die Übernahme des maximalen Reisepreises mit der Versicherung vereinbart wurde. Die Stornierungskosten liegen je nach Zeitpunkt der Stornierung oftmals zwischen 20 und 100 Prozent des Reisepreises.
Bei welchen Gründen greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auf all Ihren privaten Reisen weltweit vor z.B. hohen Stornierungs- und Umbuchungskosten. Wenn Sie Ihre Reise also aufgrund versicherter Gründe, wie etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung, stornieren oder abbrechen müssen.
Was ist eine unerwartet schwere Erkrankung Reiserücktritt?
Die Rechtsprechung verneint das Auftreten einer „unerwarteten schweren Erkrankung“, wenn der Patient zur Zeit der Reisebuchung beziehungsweise zur Zeit des Abschlusses des Versicherungsvertrages noch in ärztlicher Behandlung steht und eben diese Krankheit später Anlass zur Stornierung der Reisebuchung gibt.
Kann ich meine Reise bei Krankheit stornieren?
Es ist sinnvoll das ärztliche Attest vorzulegen, um eine günstige Kulanz-Regel zu erhalten. Ein Attest verlangt auch eine Reise-Rücktrittsversicherung, um die Stornokosten zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist. Chronisch Kranke haben deshalb selten eine Chance auf Erstattung.
Bis wann kann man eine Reise kostenlos stornieren?
Bei einer Pauschalreise besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe § 1 Abs 2 Z 8 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG). Sie haben daher grundsätzlich kein Recht, die Buchung Ihrer Pauschalreise innerhalb von 14 Tagen kostenfrei zu stornieren.
Welche Risiken deckt eine Reiseversicherung ab?
Egal, ob Sie Urlaubsreisen, Städtereisen oder Wochenendausflüge machen, mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie gegen fast alle Risiken abgesichert. Denn sie umfasst den Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie einen Schutz für Ihr Reisegepäck und die Auslandskrankenversicherung.
Wie kann ich Kosten in meiner Reiserücktrittsversicherung geltend machen?
Bitte stornieren Sie die gebuchte Reise umgehend bei Ihrer Buchungsstelle (Reiseveranstalter, Reisebüro, Airline etc.). Sie erhalten von dort eine Stornierungsrechnung. Diese können Sie beim Schadenservice der ADAC Reiserücktritts-Versicherung einreichen, um so Ihre entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
- Schwere, unerwartete Erkrankung.
- Schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Unverträglichkeit von Impfungen.
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken.
- Tod.
Was braucht man, um eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen?
Unbestechlich. Rücktritt wegen Krankheit. Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Reise absagen, brauchen Sie in der Regel ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Grundsätzlich beträgt der Selbstbehalt bei Reiserücktritt 20%. Dieser Anteil wird aber nicht vom Reisepreis abgezogen, sondern von den erstattungsfähigen Kosten, also von dem Betrag, den du im Schadenfall von uns bekommst.